Allgemeine Verhaltensregeln & Bemerkungen

Unsere beiden Sportstätten sind Einrichtungen der FSG Ering. Sie sind nicht unser Eigentum, sondern wurden uns zur gewissenhaften Verwaltung von unseren Mitgliedern übergeben.

Die Arbeit hier erfolgt ehrenamtlich, unentgeltlich und freiwillig. Daraus ergeben sich nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten: Wir müssen mit den gegebenen Möglichkeiten verantwortungsvoll umgehen. Unsere Tätigkeit muss einer Prüfung durch die Mitgliederversammlung und die Vorstandschaft jederzeit standhalten.


Aufsicht & Sicherheit

  • Die ausgebildeten Standaufsichten sind für den Ablauf und die Einhaltung von Sicherheits- und Hygieneregeln verantwortlich.
  • Es gelten die Richtlinien des BSSB – für alle Mitglieder und Gäste verbindlich.
  • Zum Schießen gelten die Bestimmungen des deutschen Waffenrechts.
  • Standaufsichten prüfen bei unbekannten Schützen die WBK oder den Jagdschein – wie gesetzlich vorgeschrieben.
  • Die Vorlage dieser Dokumente dient der Sicherheit und ist keine Schikane.
  • Neue Waffen müssen in der WBK eingetragen sein – bei fehlendem Nachweis liegt die Verantwortung nicht bei der Aufsicht.

Schießbuch & Anmeldung

  • Eintragungen im Schießbuch der FSG Ering haben Urkundencharakter und erfolgen direkt bei der Anmeldung.
  • Spätere Eintragungen sind nicht erlaubt.
  • Die Anmeldung bei der Standaufsicht ist Pflicht. Verstöße werden streng geahndet.
  • Alle Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Auch die Polizei kann Einsicht nehmen.

Disziplinen & Scheiben

  • Bei Jägern bitte einfach „JÄGER“ ins Schießbuch eintragen.
  • Bei verbandsfremden Schützen: Waffe & Kaliber z. B.:
    • K98: 8x57 IS
    • Pistole: 9 mm
    • Revolver: .357 Mag
    • Langwaffe: Schwed. Mauser 6,5x55, .223, HK SL7 .308 WIN, KK .22 lfB
  • Mehrere Waffen müssen nicht einzeln gelistet werden – Übersichtlichkeit genügt.

Nachweise im persönlichen Schießbuch

  • Nur die eingeteilten Standaufsichten dürfen Einträge machen.
  • Eintrag + Unterschrift + Stempel „FSG ERING“ sind nötig.
  • So wird die Gültigkeit für behördliche Nachweise sichergestellt.

Es gelten uneingeschränkt die Richtlinien des BSSB.